Deutschland und der Umgang mit dem Islam – Verfassung muss für alle gelten: für Imame und für Prediger von rechts

Deutschland und der Umgang mit dem Islam – Verfassung muss für alle gelten: für Imame und für Prediger von rechts

  • Ja zur Religionsfreiheit und Nein zur Burka
  • Ja zur Meinungsfreiheit und die Gleichstellung der Frau ist unantastbar
  • Respekt vor Flüchtlingen und Einhalt vor mentalen Freiheitsräubern
  • Gehört der Islam zu Deutschland?

Konsequenzen müssen auf allen Seiten getragen werden. Insbesondere dann, wenn eine Gesellschaft nicht auseinander brechen soll.

Lassen wir unsere Verfassung arbeiten

Laut Grundgesetz unterscheiden wir nicht nach Rasse, Hautfarbe, Herkunft, Meinung, Geschlecht oder Religion. Alle sind vor dem Gesetz gleich. Und das ist auch gut so. Gleich behandeln heißt nicht alle gleich zu machen. Hier liegt der feine Unterschied und nennt sich Gleichberechtigung. Ganz so, wie es von einer zivilisierten Kultur erwartet werden darf. Wenn wir uns jedoch aktuelle Kommentare und Meinungen vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise anschauen, dann scheint unsere Verfassung über Bord geworfen. Denn so manch Teilnehmer in den sozialen Medien und gewisse Politiker sprechen eine ganz andere Sprache. Plötzlich sind wir nicht mehr alle vor dem Gesetz gleich: Religionsfreiheit – von wegen. Mindestlohn, aber nicht für Flüchtlinge. Und so weiter.

Wir unterscheiden wieder zwischen Deutschen, Ausländern und Flüchtlingen. Zwischen Deutschen und Muslimen, obwohl ein Vergleich zwischen Nationalität und Religion nicht seriös ist. Und wir vergleichen zwischen Deutschen und arabisch Aussehenden. Auch dieser Vergleich hinkt, denn arabisch ist streng genommen nicht mehr als eine Sprache. Menschen können nicht wie eine Sprache aussehen. Oder sieht Obama englisch aus?

Bringen wir die aufgeführten Diskriminierungen zusammen, dann haben wir es mit ’arabisch’ aussehenden (muslimischen) Flüchtlingen zu tun. Und diese haben es auf ‚unser hart verdientes‘ Geld und unsere deutschen Frauen abgesehen.

  • Erstens, die Quote begangener Straftaten von Flüchtlingen aus Syrien und Irak liegt weit unterhalb, der von deutschen Bürgern. Lassen sie uns stattdessen den Fokus auf islamistische Hassprediger legen, denn diese waren schon vor der Flüchtlingswelle präsent und wir lassen diese Keimzellen gewähren.
  • Zweitens, sind es nicht ‚unsere‘ Frauen, denn Frauen gehören sich immer noch selbst. Selbstredend muss der Schutz von Frauen und Kindern auf allen Seiten gewährt sein. Dazu gleich mehr.
  • Drittens, unser Reichtum basiert zum Teil auf der Ausbeutung anderer Länder, den offenen Grenzen und dem Verkauf von Waffen.
  • Und viertens, nur ein geringer Teil dürfte als Wirtschaftsflüchtling zu bezeichnen sein. Und selbst diese Bezeichnung, ist angesichts unseres Reichtums, an Arroganz kaum zu überbieten.

Glauben Sie tatsächlich, dass Menschen sich gerne und freiwillig auf diese lange Reise gemacht haben? Dass sie gerne ihr Zuhause aufgeben? Natürlich gibt es hier und da auch Wirtschaftsflüchtlinge. Aber ist das nicht sogar verständlich? Versetzen Sie sich einmal in die Lage dieser Menschen. Eine Lage, die der Westen zum großen Teil mitverschuldet hat. Warum machen wir bei ostdeutschen Dorfbewohnern, wenn diese in die Städte ziehen, einen Unterschied? Hier redet niemand von Wirtschaftsflüchtlingen.

Nennen wir es doch beim Namen und lassen den aufkommenden Sozialneid unberücksichtigt, dann scheint für viele die Angst vor Überfremdung maßgeblich zu sein. ‚Und Schuld ist angeblich der Islam‘. „Wegen des Islams, haben wir es mit so vielen Flüchtlingen zu tun. Der Islam überrollt das Abendland“.

Wer hat nochmal hier wen überrollt? Westliche Nationen haben zur Sicherung ihrer Rohstoffe interveniert. Dieses Überrollen und deren Folgen hat mitunter den Flüchtlingsstrom erst ausgelöst. Und zwar unabhängig davon, ob Frau Merkel Flüchtlinge willkommen geheißen hat oder nicht.

„Und der islamische Terror!“ Wer hat den Großteil dieser Kämpfer ausgebildet? Wer lieferte die Waffen? Und wer macht mit den Unterstützern des Terrors immer noch gute Geschäfte? Wir kennen die Antworten.

Würden wir unsere Verfassung tatsächlich ernst nehmen und durchsetzen, dann lässt sich ein friedlicheres Miteinander organisieren. Hierzu müssen Konsequenzen von allen Seiten getragen werden. Vor diesem Hintergrund möchte ich drei Themen näher betrachten: Meinungsfreiheit vs. Religionsfreiheit – der Schutz und die Gleichberechtigung von Frauen und Kindern – Angst und mentale Freiheitsräuber. Im Anschluss versuchen wir uns an der Frage: Gehört der Islam zu Deutschland?

Meinungsfreiheit vs. Religionsfreiheit

Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit sind im Grunde genommen das Gleiche. Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Jeder soll seine Meinung frei äußern dürfen. Und so muss es für alle gestattet sein, eine Religion zu befürworten oder eine Religion zu kritisieren.

So, wie der Meinungsäußernde nicht in Hetze und Rassismus verfallen darf, so muss der Zuhörende, die Meinung eines anderen (ohne Gegengewalt) ertragen. Dass sind die Spielregeln des Grundgesetzes. Gegen jegliche Form der Gewalt und gegen Hassprediger ist streng vorzugehen – ganz gleich aus welchen Reihen sie stammen. Und das gilt für Politiker, Prediger und Sprecher fragwürdiger Organisationen. Hier darf kein Unterschied gemacht werden.

„Ich verstehe nicht die gezeigte Toleranz gegenüber denen, die ihrerseits keine Toleranz zeigen“.

Religionsfreiheit darf nicht die Freiheit ihrer eigenen Mitglieder beschränken. Und dazu gehören insbesondere Frauen und Kinder. Genauso wenig, dürfen Familienmitglieder zur Religion gezwungen werden. Und noch weniger dürfen Religionen Andersgläubige ausgrenzen. Religions- und Meinungsfreiheit wird allen gewährt, und zwar solange, wie in Ausübung von Religion und Meinung keine Gesetze gebrochen werden. Das heißt, es ist gegen jegliche Form von Einschränkung der Freiheit, Würde und Gleichberechtigung vorzugehen.

Wenn wir Religions- und Meinungsfreiheit und den Schutz vor Hetze mit aller Konsequenz durchsetzen würden, dann stünden die Chancen hoch, den Keimzellen des Extremismus zu begegnen. Und das würde in zweierlei Hinsicht den Umgang mit Flüchtlingen verbessern.

  • Flüchtlinge/Islamgläubige hätten weniger Gelegenheiten in Deutschland extremisiert zu werden.
  • Eine steigende Anzahl von Flüchtlingen könnte nicht mehr so einfach zu Propagandazwecken herangezogen werden.

Eine CSU rückt nur deswegen soweit nach rechts, weil sie rechts von der CSU keinen Platz für die AFD machen will. Zugegeben, besser eine rechte CSU als eine AFD in der Mitte. Anderseits trägt die CSU auf diese Weise dazu bei, das Gedankengut von aussetzender Hilfsbereitschaft salonfähig zu machen.

Ich plädiere für Religionsfreiheit. Meint, die Freiheit von und vor Kirchen. Denn weniger Kirchen/Moscheen und derer Vertreter hätte dieser Welt wahrscheinlich gutgetan. Aber das scheint bei uns Menschen nicht zu funktionieren. Im religionsfreien China können wir heute beobachten, wie Mao als Gott verehrt wird. Wohlwissend aller seiner Gräueltaten, suchen die dortigen Menschen immer noch nach einer höheren Macht. Und dann fängt es wieder an, irgendjemand meint für diese höhere Macht zu sprechen.

An irgendwas wollen wir halt glauben, aufschauen oder uns festhalten. Wenn es keine angstmachenden Prediger sind, dann lassen wir uns die Angst von einigen politischen Vertretern (wie AFD und NPD) bzw. von Organisationen, wie der PEGIDA einjagen. Angst spaltet jede Gesellschaft, das kennen wir aus dem dritten Reich, aus Zeiten der DDR usw.. Und das ist auch das Ziel des islamischen Terrors. Wenn wir Angst, durch Schüren von Angst begegnen, ist dies der falsche Weg.

Im Punkte Religion und Populismus mache ich mir derzeit nichts vor. Ein gesundes Gleichgewicht zwischen humanistischen Glaubensrichtungen und einem freiheitlich- demokratischen Staat ist immer noch Mittel der Wahl. Das bedeutet: Der Gebrauch einer Religion, sie können auch gerne an Zeus oder den heiligen Fußball glauben, hat sich der Verfassung unterzuordnen. Das muss allen Bürgern, Einwanderern und Asylsuchenden klargemacht werden. Religion ist den Gesetzen unterzuordnen und nicht umgekehrt. Bei Einwanderung bzw. bei Asylgewährung ist dies den Betroffenen deutlich anzuzeigen. Etwa so, wie es beispielweise in Kanada praktiziert wird. Nach einem mehrwöchigen Wertekurs wird dort bei Einbürgerung auf die Verfassung geschworen.

Gleichberechtigung und Schutz von Frauen und Kindern im Kontext des Islams

In manch islamistischen Moscheen wird von Hasspredigern gelehrt, dass Frauen ihre Kinder mit Gewalt und Angstmacherei erziehen sollen. Genauso schwer, wiegt der praktizierte Missbrauch vieler Geistlicher in christlichen Kirchen. Und gegen Gewalt und Missbrauch in den heimischen Vierwänden wird seit den 70ziger Jahren gekämpft. In allen Fällen ist mit gleicher Strenge vorzugehen. Institutionen und Familien, in denen diese Fälle auftreten, gehören unter Beobachtung. Das heißt, Ämter oder Polizeibeamte müssten jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen, kontrollieren dürfen.

Kommen wir zum vielleicht meist diskutierten Thema, der Gleichstellung von Frauen im Kontext des Islams. Auch in Deutschland hinken bei Karriere und Bezahlung noch hinterher. Aber darum, soll es nicht gehen. Es geht um Gleichstellung und diese angewandt im Punkte Freiheit und Unversehrtheit.

Das Frauen auf der Straße kein Freiwild sind, muss nicht weiter diskutiert werden und sollte (wie bereits angesprochen) in Schulen und bei Integration vermittelt, eingefordert und überwacht werden. Der Schutz von Frauen gilt immer. Männer aller Kulturkreise müssen dies respektieren. Und genauso, sind alle Frauen zu schützen, ganz gleich aus welchem Kulturkreis sie stammen. Das heißt, auch muslimischen Frauen gebührt ein nicht ablehnbarer Schutz. Denn sie befinden sich auf dem Boden, eines für alle geltenden Grundgesetzes. Und hier spielt es auch keine Rolle, ob sie diesen Schutz überhaupt annehmen wollen oder nicht.

Genau in diesem Punkt haben wir es in Deutschland in der praktischen Umsetzung mit einem viel diskutierten Problem zu tun. Das Problem heißt Verschleierung.

Das Vermummen mittels einer Burka oder Nikab (im Folgenden stets unter Burka zusammengefasst) widerspricht dem Gleichstellungsanspruch einer Frau. Männer dieser Frauen vermummen sich nicht. Warum tun sie es nicht? Zur Verteidigung der Verschleierung ließe sich anführen, dass dies dem Kulturkreis einer anderen Religion entspricht und dass diese Frauen (auch) freiwillig eine Burka tragen. Ob nach einer von Angstmacherei dominierten Erziehung (Achtung: meine Meinung), noch von Freiwilligkeit gesprochen werden kann, dass möchte ich bezweifeln. Im Grunde genommen müssen wir diesen Punkt laut Grundgesetz nicht regeln. Denn Vermummung widerspricht der Auffassung von Gleichstellung, Recht und Sicherheit.

Betrachten wir es pragmatisch: Wie sieht es bei einem Verkehrsdelikt mit getragener Burka aus? Bei einem Geschwindigkeitsverstoß, erfasst durch einen Fotoblitz, lässt sich kein Fahrer bzw. Fahrerin ermitteln. Was wäre, wenn sich plötzlich jede Fahrerin bzw. jeder Fahrer einen Schleier vor die Augen hängt? Mal sehen, wie lange es dauert, bis das Tragen von Schleiern beim Führen von Fahrzeugen verboten wird. Oder lassen Sie uns gemeinsam mit einer Burka ins Fußballstadion gehen und Pyrotechnik zünden. An einer Tankstelle wurde ich bereits dazu aufgefordert, meinen Motoradhelm abzunehmen. Nur ohne Helm wurde mir gestattet, die Filiale zu betreten und den Bezahlvorgang durchzuführen. Ich wurde ebenso gebeten, schon vor dem Ansetzen des Zapfhahns meinen Helm in Zukunft abzunehmen. Zwischen Helm, Strumpf und Burka besteht, zumindest was das Verbergen vor Erkennungsdiensten angeht, keinen Unterschied.

Kommen wir zu einer bereits diskutierten und alltäglichen Situation, in der neben der Gleichberechtigung der Frau, ebenso der Schutz von Kindern durch das Tragen einer Burka gefährdet wird. Wie sollen Erzieher/innen und Grundschullehrer/innen bei Übergabe der Kinder an ihre Eltern die Identität einer Mutter feststellen? Selbst gemäßigte muslimische Verbände begrüßen das Burkaverbot an Grundschulen und Kindergärten.

Türkischstämmige Muslime haben es uns Jahrzehnte lang vorgemacht, dass ein gemäßigter Islam keine Verschleierung braucht. Im Wissen, dass es unterschiedliche Ansichten zur Auslegung des Korans existieren, möchte ich dieses Argument nicht ’zum Tragen einer Burka’, sondern ’zum Ablegen einer Burka’ verwenden.

Junge Frauen werden in Schule und Ausbildung keine Gleichstellung erfahren und erleben, wenn sie sich hinter Tüchern verstecken möchten oder müssen. Religion bzw. Eltern machen es ihren heranwachsenden jungen Frauen hier unnötig schwer. Und genau hier muss der Staat zum Schutz von Integration eingreifen. Dieses Vorgehen, bei Durchsetzung von Freiheit und Gleichberechtigung, muss von muslimischen Eltern und Religionsführern in Deutschland ausgehalten werden.

Angst und mentale Freiheitsräuber – EU und seine Grenzen

Nutzern des deutschen Grundgesetzes geht es besser als dem größten Teil in der Welt. Bedenken Sie nochmal, dass Deutschland seinen Reichtum (wenn auch nicht mehr gleichmäßig verteilt) insbesondere den offenen Grenzen zu verdanken hat. Hören wir also damit auf, Menschen dafür zu verurteilen, wenn diese ein reiches und (noch) freies Deutschland bewundern und versuchen, einen Teil dieses Kuchens zu bekommen. Traurig ist zu beobachten, wie der europäische Gedanke am Strom der Flüchtlinge zerbricht. Traurig zu beobachten, in welchen Staaten oder Bundesländern die Angst vor dem Fremden, fehlende Empathie und das Streben nach Wählerstimmen, den ersten Platz einnehmen.

Ängste sind es, was Bürgern hier näher scheint als ihr Grundgesetz. Angst war schon immer ein schlechter Ratgeber. Unter Angst, und das ist wissenschaftlich nachgewiesen, denken wir nur noch schwarz oder weiß und wir neigen zum Pauschalisieren. Dies hatte die Evolution mal so eingerichtet. Denn bei einer tatsächlichen Bedrohung (Säbelzahntiger) sollten wir nicht denken, sondern sofort zuschlagen oder wegrennen.

Im Punkte Flüchtlinge, haben wir es (bis auf wenige Ausnahmen) mit irrealen Bedrohungen zu tun. Und diese sind von chronischer Natur. Chronische Ängste werden von unserem Gehirn irgendwann blockiert. Auch das ist wissenschaftlich nachgewiesen. Blockiert verhalten wir uns zwar immer noch, wie unter Angst, aber wir bemerken sie nicht mehr, die Angst. Wir bemerken nicht, dass unsere Gedanken aus einer früheren Dauerangst stammen.

Diese Form des blockierten Denkens, ist alles andere als frei. So können wir bei Politikern und Predigern, welche stets auf Angst setzen, von mentalen Freiheitsräubern sprechen. Mit Angst eine Religion anzuerziehen bzw. eine politische Meinung zu erzwingen, dass hat nichts mehr mit Freiheit zu tun.

Blockierte lassen blockieren. Diesen Wiederholungszwang müssen wir in einer freiheitlichen Gesellschaft unterbrechen. Auch aus diesem Grund sollte in Moscheen, Kirchen, Schulen und Zuhause nicht mit Angst erzogen werden. Denn es prägt Menschen zu einseitigen Meinungsvertretern.

Vom Dogma der Angst hatten wir uns im Zeichen der Aufklärung befreit. Ein großer Name, der deutschen Aufklärungsgeschichte war Immanuel Kant (1724 – 1804). Und dreimal dürfen Sie raten, von wem der wichtigste Leitsatz, der kategorische Imperativ, unseres Grundgesetzes stammt: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde“. In einfachen Worten: Behandle andere so, wie du von ihnen behandelt werden willst. In abgewandelter Form sind diese einfachen Worte sowohl im Islam als auch im Christentum zu finden.

Gehört der Islam zu Deutschland?

Kommen wir abschließend zur berüchtigten Frage: Gehört der Islam zu Deutschland oder nicht? Diese Frage habe ich bewusst nach hinten gestellt. Denn, wenn wir die bisherigen Themen wie Meinungsfreiheit, Schutz, Gleichstellung und Respekt gemäß unserer Verfassung regeln, dann müssen wir uns diese Frage weder stellen, noch beantworten.

Rational gesprochen, war diese Frage ohnehin kein Glücksgriff. Bei welchen Themen wollen wir hier anfangen bzw. aufhören. Fragen Sie ein sechsjähriges Kind, ob Pizza zu Deutschland gehört? Was ist mit den vielen Begriffen, die wir aus dem angelsächsischen übernommen haben? Gehören amerikanische Filme und Musik überhaupt zu Deutschland? Und wenn nein, müssten wir diese dann auch verbieten?

Das Einzige, was wir mit ziemlicher Gewissheit behaupten können, ist, dass unsere Verfassung zu Deutschland gehört. Bzw. erst die Verfassung, dass heutige Deutschland ermöglicht hat. Wenn wir in aller Konsequenz unser Grundgesetz leben würden, dann sind die meisten unserer aktuellen Diskussionen obsolet. Also noch einmal: Lassen Sie uns gemeinsam den Respekt vor Freiheit und Gleichberechtigung bewahren. Und das heißt, vehement gegen diejenigen anzutreten, die diesen Anspruch nicht teilen wollen. Frei nach Voltaire, „Das Einzige, was wir nicht tolerieren, ist fehlende Toleranz für Freiheit und Gleichberechtigung.

Andreas Lange – Autor, Speaker und Systemberater

E-Mail: info@Andreas-Lange-Blog.de

Zu meinen Büchern:

In meinem Buch ‚Das Ende der Matrix-Kultur‚, habe ich die Abbildung und Auswirkung neuropsychologischer Blockaden im Kontext von Arbeit und Gesellschaft beschrieben.

Im Herbst 2016 erscheint das zweite Buch dieser Reihe. Teil II hinterfragt die bisherigen Gesetze der Ökonomie. Sind diese vor dem Kontext einer aufklaffenden Schere von Arm und Reich und der drohenden Klimaveränderung noch zeitgemäß? Was können wir tun, um das Finden von Entscheidungen und das Setzen von Zielen auf eine nachhaltige Basis zu stellen. Wie können wir Unternehmen organisieren, um diesen Ansprüchen gerecht zu werden?